Das PROvendis-Team begleitet Sie als Wissenschaftler und Erfinder auf dem Weg zur Patentierung Ihrer Innovation oder Ihrer Forschungsergebnisse und vermarktet diese an Industriepartner. In Deutschland kann man auf eine lange und traditionsreiche Innnovationsgeschichte zurückschauen. Schon immer investierten Erfinder Zeit und Engagement, um aus Ihrer Idee ein erfolgreiches Produkt zu machen.
Der erste Schritt zum Patent ist das Einreichen der schriftlichen Meldung Ihrer Erfindung bei der Hochschule. Die dafür benötigte Vorlage ist die „Erfindungsmeldung“, die Sie bei Ihrer Hochschule oder direkt auf der PROvendis Homepage unter Downloads finden.
Warum und wann müssen Sie eine Erfindung melden:
Diensterfindungen sind gemäß §5 ArbEG unverzüglich nach dem Entstehen in schriftlicher Form meldepflichtig. Spätestens 2 Monate vor Veröffentlichung durch Sie oder Dritte, müssen Sie Ihre Erfindung der Hochschule melden. Bei Fragen oder Problemen nehmen sie bitte direkt Kontakt mit PROvendis auf.
Prüfung der Erfindungsmeldung:
PROvendis ist von Ihrer Hochschule beauftragt, eine Stellungnahme zur Patentierbarkeit und zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit Ihrer Erfindung abzugeben. Dazu prüft PROvendis:
Die Patentierbarkeit, z. B.:
Die wirtschaftliche Verwertbarkeit, z. B.:
Ein PROvendis-Innovationsmanager nimmt nach Erhalt der Erfindungsmeldung von Ihrer Hochschule Kontakt mit Ihnen auf, um gemeinsam weitere Details zu besprechen. Schnellstmöglich, jedoch spätestens 4 Monate nach Eingang der Erfindungsmeldung entscheidet Ihre Hochschule – auf Grundlage der Stellungnahme von PROvendis – abschließend über Inanspruchnahme oder Freigabe Ihrer Erfindung.
Eine Inanspruchnahme bedeutet, dass Ihre Erfindung auf den Namen Ihrer Hochschule zum Patent angemeldet wird und dadurch vor Nachahmungen geschützt ist. PROvendis übernimmt die Patentanmeldung in Kooperation mit einem Patentanwalt sowie die Vermarktung Ihrer Erfindung. PROvendis verhandelt für die Hochschule die Verträge.
Ihre Rolle als Erfinder:
Bei Lizenzierung oder Verkauf Ihrer Erfindung erhalten Sie und etwaige Miterfinder Einnahmen von insgesamt 30 % der Gesamterlöse vor Abzug aller entstandenen Kosten. Zunehmend wichtiger für die Reputation der Wissenschaftler und der Hochschulen ist es, neben wissenschaftlichen Publikationen, auch Patente vorzuweisen. Patente werden im Curriculum Vitae aufgeführt, sind Aushängeschilder der Forschungsinstitute und machen Drittmittelgeber.
Weitere Informationen und der Erfinderflyer als PDF-Dokument.
18.-22. Juni 2012, Frankfurt a. Main (GER)
19.-20. Juni 2012, Köln (GER)
12.-14. Nov. 2012, Hamburg (GER)
14.-17. Nov. 2012, Düsseldorf (GER)